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Allgemeine Verkaufsbedingungen der MBG GmbH


1. Allgemeines


a) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.


b) Alle (besonderen) Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.


c) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.


2. Angebote und Vertragsabschluss


Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, d.h. sie sind auf jeden Fall als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns längstens innerhalb von zwei Wochen – ausreichend in Textform, § 126 b BGB, bestätigt werden oder folglich durch die Lieferung der bestellten Ware angenommen werden. Es gilt dann der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.


3. Preise


a) Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Preislisten, elektronischen Medien, gedruckten Medien und dergleichen sind freibleibend und unverbindlich.


b) Unsere Preise gelten grundsätzlich zuzüglich Versand- und Versicherungskosten sowie Steuern. Bei Bestellungen von Unternehmern aus dem Ausland und Lieferungen dorthin gelten unsere Preise exklusive Umsatzsteuer. Ausnahme sind Lieferungen innerhalb der EU, sofern der Empfänger bei Bestellung keine USt.-ID Nr. angibt.


c) Ist der Kunde Verbraucher, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise zu ändern, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten ändern. Die Änderung erfolgt im Wege einer angemessenen Preiserhöhung oder Preissenkung im Verhältnis zur Entwicklung der genannten Kosten. Der Verbraucher ist aufgrund einer Anpassung nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.


d) Ist der Kunde Unternehmer gilt der vereinbarte Preis. Wir können jedoch gegenüber Unternehmern im Fall einer Änderung des Marktpreises oder einer Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte, den Preis bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erhöhen. Liegt dieser Preis 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde muss dieses Rücktrittsrecht unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.


4. Zahlungs- und Lieferbedingungen, Rechte der MBG GmbH bei Pflichtverletzungen des Kunden


a) Ist der Kunde Unternehmer, ist die Lieferung ab Werk vereinbart, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.


b) Die Gesamtvergütung ist binnen zehn Tagen zu bezahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Zahlungsverzug. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.


c) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist ein Unternehmer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


d) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.


e) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.


f) Sofern die Voraussetzungen von e) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.


g) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.


h) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


i) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


j) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes.


k) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.


l) Mangels abweichender Vereinbarung liefern wir zunächst grundsätzlich gegen Nachnahme (bar) oder Vorkasse (Banküberweisung).


m) Die MBG GmbH ist berechtigt, dem Kunden die Wegschaffung der Ware zu untersagen, bis der Kaufpreis beglichen ist. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, sofern sich der Kunde mit der Zahlung von früheren Lieferungen in Verzug befindet.


5. Rechtsfolgen bei Nichtabnahme der bestellten Ware/Dienstleistung


Tritt der Kunde (sofern er Unternehmer ist) vom Vertrag zurück, fällt eine Schadenspauschale in Höhe von 20% des Nettokaufpreises an, wobei dem Kunden die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens unbenommen bleibt. Umgekehrt bleibt die Geltendmachung weiteren Schadens durch uns unberührt. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn es sich bei der bestellten Ware um solche handelt, die wir bereits direkt beim Hersteller bestellt haben oder wenn es sich um individuell für den Kunden erstellte Ware handelt.


6. Leistungsänderung/Teillieferung/Eigentumsvorbehalt


a) Sofern der Kunde Unternehmer ist sind wir berechtigt bei einem von uns nicht verschuldetem Leistungshindernis, abweichend von der Bestellung geänderte oder angepasste Produkte zu liefern, soweit die Funktionstauglichkeit dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.


b) Uns steht das Recht zu, Teillieferungen zu erbringen und diese einzeln zu fakturieren (Teilrechnungen). Falls eine Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar sein sollte, behalten wir uns vor, diese nicht zu erbringen und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Über die Nichtverfügbarkeit der entsprechenden Ware/Leistung werden wir aber unverzüglich informieren. Gegebenenfalls vom Kunden vorab erbrachte Leistungen/Zahlungen werden wir unverzüglich zurückerstatten.


c) Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Wir liefern an Unternehmer nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.


Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, er insbesondere in Zahlungsverzug gerät.


d) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er - sofern er Unternehmer ist - verpflichtet, diese, sofern es sich um ein hochwertiges Kaufgut handelt, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde - sofern er Unternehmer ist - diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde - sofern er Unternehmer ist - unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde - sofern er Unternehmer ist - für den uns entstandenen Ausfall.


e) Der Kunde - sofern er Unternehmer ist - ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegen den Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde - sofern er Unternehmer ist - schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde - sofern er Unternehmer ist - bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde - sofern er Unternehmer ist - seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde - sofern er Unternehmer ist - uns die abgetretenen Forderungen und dessen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.


f) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.


g) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden –sofern er Unternehmer ist - als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde – sofern er Unternehmer ist - verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.


h) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


i) Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts nach vorstehenden Bestimmungen, darf die die MBG GmbH alle Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.


7. Export


a) Die gelieferten Produkte können Technologien und enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Import-/Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.


b) Gemäß den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer oder in definierte Länder oder an Nutzer geliefert oder lizenziert werden, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder Völkermord verwickelt sind. Dem Kunden ist bekannt, dass die Exportkontrollvorschriften abhängig von den erworbenen Waren unterschiedliche Beschränkungen vorsehen und regelmäßig geändert werden. Der Kunde erklärt, vor jedem Export oder Reexport der Produkte die jeweils aktuellen relevanten Vorschriften zu beachten.


8. Gefahrenübergang


Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Bei Rücksendungen an uns erfolgt der Gefahrenübergang mit der Annahme der Sache in unserem Lager.


9. Gewährleistung und Haftung


a) Mängelansprüche des Kunden setzen, sofern er Unternehmer ist, voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.


b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt und der Kunde Unternehmer ist, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises


c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.


d) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit rechtlich möglich, werden Schadensersatzansprüche für Folgeschäden (entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Abschleppkosten etc.) ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern sind auch im Zusammenhang mit der Nacherfüllung stehende Ein- und Ausbaukosten aus unserer Haftung ausgeschlossen.


e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


f) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


g) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.


h) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, wenn der Kunde Verbraucher ist, 24 Monate ab Ablieferung.


i) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.


10. Gesamthaftung


a) Eine weitergehende Haftung (gegenüber Unternehmern) auf Schadensersatz als in § 9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.


b) Die Begrenzung nach Abs. a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.


c) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


11 Einwilligung Erhalt Newsletter


Ich möchte den kostenlosen Newsletter abonnieren und habe die Bedingungen hierzu gelesen und akzeptiert.


12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht


a) Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrags zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort München. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


b) Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der MBG GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


13. Pfand Kältemittelleergebinde


Leergebinde muss innerhalb von 12 Monaten vom Letzt Bezug auf Kosten des Käufers retourniert werden, ansonsten kann keine Rückerstattung erfolgen. Der Pfandbetrag wird in Form einer Gutschrift ausgestellt und kann beim nächsten Kauf gegen verrechnet werden.


14. Altteilrückgabebedingungen


Der Altteil muss innerhalb von 14 Tagen frei an den Verkäufer erfolgen. Der Altteil muss dem gelieferten Produkt entsprechen, und muss vollständig sein. Zerlegte bzw. unreparierbar beschädigte Altteile können nicht akzeptiert werden. Die Teilenummer auf dem Produkt muss lesbar sein. Bei Nichteinhaltung kann der einhobene Pfand nicht rückerstattet werden.



Die hier angezeigten Daten, insbesondere die gesamte Datenbank, dürfen nicht kopiert werden. Es ist zu unterlassen, die Daten oder die gesamte Datenbank ohne vorherige Zustimmung von TecAlliance zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder diese Handlungen durch Dritte ausführen zu lassen. Ein Zuwiderhandeln stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und wird verfolgt.


Bitte prüfen Sie, ob das über unseren Onlineshop identifizierte Ersatzteil auch tatsächlich dem gesuchten Ersatzteil entspricht.Gegebenenfalls sind ergänzende Informationen notwendig, um sicherzustellen, dass das gewählte Ersatzteil auch in das gewünschte Kraftfahrzeug passt.