Prüfung & Reparatur von Einspritzpumpen
Neben einem umfangreichen Austauschprogramm bieten wir Ihnen mit unserem Partner die Prüfung und Reparatur von allen gängigen Aggregaten (mechanische und elektronische Einspritzpumpen, Hochdruckpumpen, etc.) ein komplettes Portfolio in Sachen Dieseltechnik.
Mit autorisierter Prüfausrüstung und Werkzeugen bzw. Herstellerprüfplänen garantieren wir nicht nur ein aussagekräftiges Prüfergebnis, sondern auch eine Überprüfung mit Herstellerwerten nach erfolgter Instandsetzung.
Durch ständige Weiterbildungen unserer Mitarbeiter, Investition in die neueste Prüfausrüstung und Audits der Hersteller, garantieren wir den höchsten Qualitätsstandard.
Originalteile – Qualität, die sich auszahlt
Durch die ausschließliche Verwendung von Originalteilen, welche von den Herstellern für die Reparatur zur Verfügung gestellt werden, garantieren wir die höchstmögliche Qualität, um die Erwartungen unserer Kunden zu erfüllen.
Prüfablauf bzw. Reparaturprozess im Detail



Schritt 2 (Prüfung): Überprüfung laut Herstellerprüfplan auf der dafür vorgesehenen Prüfausrüstung
Schritt 3 (Prüfung): Kontaktaufnahme mit dem Kunden und Besprechung des Prüfergebnisses unter Einflussnahme der Fehlerbeanstandung vom Fahrzeug bzw. Übermittlung eines Reparaturangebots (soweit erforderlich bzw. möglich).
Schritt 4 (Reparatur): das Aggregat wird unter sauberen Bedingungen in seine Einzelteile zerlegt
Schritt 5 (Reparatur): die Einzelteile werden begutachtet auf einen Defekt und Bauteile welche Standardmäßig erneuert werden, werden bei Seite gelegt
Schritt 6 (Reparatur): funktionstüchtige Teile werden im Ultraschall gereinigt und mit neuen Prüföl abgespült
Schritt 7 (Reparatur): das Aggregat wird unter sauberen Bedingungen laut Vorgaben zusammengebaut und für die Prüfung vorbereitet
Schritt 8 (Reparatur): das Aggregat wird laut Herstellerprüfplan auf seine ordnungsgemäße Funktion überprüft
PROFITIEREN SIE VON UNSEREM KNOW-HOW und kontaktieren Sie uns gleich über unser Kontaktformular oder telefonisch unter +49 (89)21546624.